Unterschiede
Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen der Seite angezeigt.
| publications:geschaeftsordnung [2025/07/30 12:52] – angelegt djesionek | publications:geschaeftsordnung [2026/05/20 18:14] (aktuell) – djesionek | ||
|---|---|---|---|
| Zeile 39: | Zeile 39: | ||
| - Bei schwerwiegenden Verstößen gegen diese Verpflichtungen kann der Vorstand geeignete Maßnahmen ergreifen, einschließlich der Beantragung einer Abberufung durch die Mitgliederversammlung. | - Bei schwerwiegenden Verstößen gegen diese Verpflichtungen kann der Vorstand geeignete Maßnahmen ergreifen, einschließlich der Beantragung einer Abberufung durch die Mitgliederversammlung. | ||
| - | === §5 – Ablauf der Vorstandswahlen === | + | === §5 – Kommunikation und Transparenz === |
| - | + | ||
| - | - Die Wahl der Vorstandsmitglieder erfolgt grundsätzlich in Einzelwahl für jedes Amt bzw. Ressort. | + | |
| - | - Die Ämter des Mindestvorstands (§1 Abs. 1) sind zwingend in getrennten Wahlgängen zu wählen. Dabei wird jeweils einzeln über die Kandidierenden abgestimmt: | + | |
| - | - den geschäftsführenden Vorstand, | + | |
| - | - den Finanzvorstand. | + | |
| - | - Weitere Vorstandsämter werden in getrennten Wahlgängen vergeben. Vor jeder Wahl ist durch die Kandidierenden anzugeben, für welches Ressort gemäß §1 Abs. 3 sie kandidieren. | + | |
| - | - Jedes Amt wird mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gewählt. Bei Stimmengleichheit erfolgt eine Stichwahl zwischen den Kandidierenden mit den meisten Stimmen. Ergibt auch die Stichwahl keine Mehrheit, entscheidet das Los. | + | |
| - | - Die gewählten Vorstandsmitglieder treten ihr Amt mit Annahme der Wahl an. Eine Ablehnung ist der Wahlleitung unmittelbar mitzuteilen. | + | |
| - | - Der amtierende Vorstand ist verpflichtet, | + | |
| - | + | ||
| - | === §6 – Kommunikation und Transparenz === | + | |
| - Der Vorstand informiert die Mitglieder regelmäßig über seine Arbeit, insbesondere über wichtige Beschlüsse und Entwicklungen. | - Der Vorstand informiert die Mitglieder regelmäßig über seine Arbeit, insbesondere über wichtige Beschlüsse und Entwicklungen. | ||
| - Anfragen von Mitgliedern an den Vorstand sind zeitnah zu beantworten. | - Anfragen von Mitgliedern an den Vorstand sind zeitnah zu beantworten. | ||
| - | + | === §6 – Inkrafttreten und Änderungen der Geschäftsordnung === | |
| - | === §7 – Inkrafttreten und Änderungen der Geschäftsordnung === | + | |
| - Diese Geschäftsordnung tritt mit Beschluss des Vorstands in Kraft. | - Diese Geschäftsordnung tritt mit Beschluss des Vorstands in Kraft. | ||
| Zeile 65: | Zeile 53: | ||
| ---- | ---- | ||
| - | Verabschiedet in der 1. Vorstandssitzung des Jahres | + | Verabschiedet in der 1. Vorstandssitzung des Jahres |