====== Unmarkierte Gegenstände zur Entsorgung ====== > 4.8 Nicht markierte Gegenstände bzw. solche, deren Besitz nicht einwandfrei zugeordnet > werden kann, werden über die üblichen Kommunikationskanäle mit Foto und Beschreibung > ausgeschrieben, um den Besitzer zu ermitteln. Nach einer Frist von zwei Wochen, > sofern sich der Eigentümer nicht gemeldet hat, geht das Eigentum auf den Verein über, > um eine Entsorgung oder anderweitige Nutzung zu ermöglichen.