Nachfolgende Geschäftsordnung für den Vorstand regelt die interne Aufgabenverteilung nach §9 Abs. 4 der Satzung, die Festlegung der Wahlabläufe sowie formalisiert bereits selbstverständliche Abläufe und Verpflichtungen des Vorstands.
Verabschiedet in der 1. Vorstandssitzung des Jahres 2025