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aktuelle_lage [2022/05/07 14:57]
djesionek gelöscht
— (aktuell)
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-====== Aktuelle Lage ====== 
  
-Liebe Mitglieder, 
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-wir vom Vorstand möchten ab dem kommenden Dienstag den 19. Oktober wieder offiziell den Chaostreff stattfinden lassen, da in den letzten Wochen das Interesse daran deutlich wurde. Damit wir das mit der üblich lockeren Stimmung aber auch im Einklang mit der aktuellen Corona-Verordnung[1] des Landes machen können, müssen wir dabei einige Regeln einhalten. 
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-Nach der neuen Fassung der Verordnung ab dem 15.10.2021, sind Veranstaltungen mit einer 2G-Option von der Maskenpflicht befreit (s. §3 Abs. 2 Nr. 5 CoronaVO). Da wir bei einer Anonymen Umfrage in der Telegram-Gruppe vor einigen Monaten bereits feststellen konnten, dass ein Großteil der Mitglieder mit der 2G-Option vom gewohnten Ablauf eines Dienstags profitieren kann, möchten wir das natürlich auch ermöglichen. 
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-Daher gilt ab sofort für alle Veranstaltungen im Sinne von §10 Abs. 7 CoronaVO die 2G-Option im vspace.one e. V.. Darunter fällt aktuell nur der Chaostreff am Dienstag. Falls ihr allerdings den Wunsch habt, weitere Veranstaltungen zu Organisieren, würde das für diese ebenso gelten und der Vorstand hilft gerne bei der normgerechten Umsetzung.Was bedeutet 2G-Option?-> Nur "Immunisierte Personen" nach §4 CoronaVO dürfen an Veranstaltungen mit der 2G-Option teilnehmen. Das bedeutet wir werden eine Kontrollperson bestimmen, welche unserer Pflicht Impf- bzw. Genesenennachweise nach §6 CoronaVO zu kontrollieren nachkommen wird. -> Abgesehen davon wird diese Kontrollperson für die Umsetzung des Hygienekonzepts[2] beauftragt sein wie z. B. die Sicherstellung einer regelmäßigen Raumdurchlüftung und der jeweils vor und nach der Veranstaltung durchzuführenden Desinfektion von Arbeits- und Griffflächen.-> Schlussendlich sind wir damit auch verpflichtet die Kontaktnachverfolgung sicherzustellen. Dazu bieten wir gemäß §8 CoronaVO entsprechende QR-Codes der Corona-Warn-App (CWA) sowie analoge Formulare als Alternative an. Die CWA fragt keine persönlichen Daten ab, die Formulare dagegen müssen solche beinhalten.!!! Wer keine entsprechenden Nachweise vorlegen kann oder die angebotenen Kontaktnachverfolgungsmethoden ablehnt, DARF auf Grund der Verordnung (s. §8 Abs. 2) nicht Teilnehmen. Bringt also Nachweise entweder in digitaler oder analoger Form mit!Die private Nutzung möchten wir natürlich weiterhin ermöglichen, solange diese im Rahmen der Verordnung stattfindet. Dabei ist dennoch zu beachten, dass ab der Warnstufe auch bei privaten Zusammenkünften die Teilnahme von ungetesteten bzw. ungeimpften Personen eingeschränkt ist (s. §9 CoronaVO). Bei solchen Zusammenkünften haften die Teilnehmenden für jegliche Verstöße und sollten daher auch entsprechende Maßnahmen treffen. 
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-Vielleicht könnten wir auch mal das 5-Jährige Bestehen unseres Vereins feiern? 
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-Frohes Hacken,Euer Vorstand 
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-[1] Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (CoronaVO): https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/211013CoronaVOkonsolidierteFassungab_211015.pdf 
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-[2] Maßnahmen- und Hygienekonzept vspace.one e. V. : https://hub.vspace.one/s/6sL9EnYPkD3MQcZ