Geschäftsordnung des Vorstands des vspace.one e.V.
Nachfolgende Geschäftsordnung für den Vorstand regelt die interne Aufgabenverteilung nach §9 Abs. 4 der Satzung, die Festlegung der Wahlabläufe sowie formalisiert bereits selbstverständliche Abläufe und Verpflichtungen des Vorstands.
§1 – Zusammensetzung und Aufgaben des Vorstands
- Der Vorstand besteht gemäß §9 der Satzung aus mindestens zwei Mitgliedern:
- Geschäftsführender Vorstand (GFV) – Leitung des Vorstands, Hauptrepräsentant des Vereins.
- Finanzvorstand (FV) – Zuständig für Buchhaltung, Kontoführung und Mitgliederverwaltung.
- Weitere Vorstandsmitglieder können gemäß Satzung hinzugewählt werden. Diese übernehmen spezifische Ressorts, für die sie sich vor der Wahl bewerben müssen.
- Mögliche Ressorts umfassen beispielsweise:
- Technikverantwortlicher (z. B. für Werkstatt, Labor, Brücke)
- Veranstaltungskoordination
- IT-Administration
- Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation
- Koordination von Kooperationen und Partnerschaften
- Jedes Vorstandsmitglied trägt die Verantwortung für sein Ressort und berichtet regelmäßig dem Gesamtvorstand über Fortschritte und Herausforderungen.
§2 – Delegation von Aufgaben
- Vorstandsmitglieder können Teilaufgaben ihres Ressorts an geeignete Vereinsmitglieder delegieren.
- Delegationen müssen schriftlich dokumentiert und vom Gesamtvorstand beschlossen werden.
- Die delegierten Mitglieder handeln im Rahmen ihrer Aufgaben eigenverantwortlich, bleiben jedoch dem delegierenden Vorstandsmitglied rechenschaftspflichtig.
- Alle Delegationen sind den Mitgliedern zeitnah in geeigneter Form bekannt zu geben.
§3 – Politische und religiöse Neutralität
- Der Verein ist gemäß §2 Abs. 1 der Satzung politisch und religiös neutral.
- Vorstandsmitglieder verpflichten sich, diese Neutralität in ihrer Amtsausübung zu wahren.
- Öffentliche politische oder religiöse Äußerungen in offizieller Funktion des Vereins sind zu unterlassen.
- Private politische oder religiöse Aktivitäten der Vorstandsmitglieder dürfen nicht mit dem Verein in Verbindung gebracht werden.
§4 – Verantwortungsbewusste Amtsausübung
- Vorstandsmitglieder handeln im Sinne des Vereinszwecks und der Gemeinnützigkeit.
- Sie verpflichten sich zu Transparenz, Integrität und dem verantwortungsvollen Umgang mit Vereinsressourcen.
- Interessenkonflikte sind dem Vorstand unverzüglich offenzulegen.
- Bei schwerwiegenden Verstößen gegen diese Verpflichtungen kann der Vorstand geeignete Maßnahmen ergreifen, einschließlich der Beantragung einer Abberufung durch die Mitgliederversammlung.
§5 – Ablauf der Vorstandswahlen
- Die Wahl der Vorstandsmitglieder erfolgt grundsätzlich in Einzelwahl für jedes Amt bzw. Ressort.
- Die Ämter des Mindestvorstands (§1 Abs. 1) sind zwingend in getrennten Wahlgängen zu wählen. Dabei wird jeweils einzeln über die Kandidierenden abgestimmt:
- den geschäftsführenden Vorstand,
- den Finanzvorstand.
- Weitere Vorstandsämter werden in getrennten Wahlgängen vergeben. Vor jeder Wahl ist durch die Kandidierenden anzugeben, für welches Ressort gemäß §1 Abs. 3 sie kandidieren.
- Jedes Amt wird mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gewählt. Bei Stimmengleichheit erfolgt eine Stichwahl zwischen den Kandidierenden mit den meisten Stimmen. Ergibt auch die Stichwahl keine Mehrheit, entscheidet das Los.
- Die gewählten Vorstandsmitglieder treten ihr Amt mit Annahme der Wahl an. Eine Ablehnung ist der Wahlleitung unmittelbar mitzuteilen.
- Der amtierende Vorstand ist verpflichtet, vor der Wahl einen Überblick über bestehende Ressorts und offene Aufgabenbereiche bereitzustellen, um eine strukturierte Kandidatur zu ermöglichen.
§6 – Kommunikation und Transparenz
- Der Vorstand informiert die Mitglieder regelmäßig über seine Arbeit, insbesondere über wichtige Beschlüsse und Entwicklungen.
- Anfragen von Mitgliedern an den Vorstand sind zeitnah zu beantworten.
§7 – Inkrafttreten und Änderungen der Geschäftsordnung
- Diese Geschäftsordnung tritt mit Beschluss des Vorstands in Kraft.
- Änderungen der Geschäftsordnung bedürfen eines Vorstandsbeschlusses mit einfacher Mehrheit.
- Die jeweils gültige Fassung der Geschäftsordnung wird den Mitgliedern bekannt gemacht und auf der Vereinswebsite veröffentlicht.
- Der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens amtierende Vorstand, sofern keine zeitnahe Neuwahl erfolgt, nimmt die erstmalige Zuweisung der Aufgaben gemäß §1 eigenständig vor. Die turnusmäßig nächsten Vorstandswahlen erfolgen auf Grundlage dieser Geschäftsordnung und berücksichtigen die festgelegten Ressortrollen.
Verabschiedet in der 1. Vorstandssitzung des Jahres 2025