Unmarkierte Gegenstände zur Entsorgung
4.8 Nicht markierte Gegenstände bzw. solche, deren Besitz nicht einwandfrei zugeordnet
werden kann, werden über die üblichen Kommunikationskanäle mit Foto und Beschreibung
ausgeschrieben, um den Besitzer zu ermitteln. Nach einer Frist von zwei Wochen,
sofern sich der Eigentümer nicht gemeldet hat, geht das Eigentum auf den Verein über,
um eine Entsorgung oder anderweitige Nutzung zu ermöglichen.