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Jahreshauptversammlung 2024

Datum: 20.01.2024
Uhrzeit: 16:06 Uhr - 19:00 Uhr
Ort: In den Vereinsräumen, Am Krebsgraben 15, 78048 VS-Villingen, Germany

Eingeladen sind Mitglieder und alle weiteren Interessierten!

Moderation: Damian Jesionek
Protokollant: Nikolai Müller
Wahlleiter: Nikolai Müller

Stimmberechtigte: 16 Anwesende + 2 Vertretungs Stimmen
Stimmberechtigte ab 17:45: 15 Anwesende + 2 Vertretungs Stimmen
Stimmberechtigte ab 18:15: 16 Anwesende + 2 Vertretungs Stimmen
Teilnehmer: 17

Vorstellung des Jahrestätigkeitsbericht 2023

⇒ Es gab keine Änderungswünsche

Vorstellung des Finanzbericht 2023

⇒ Es gab keine Beanstandungen

Dafür: 18
Dagegen: 0
Enthalten: 0

⇒ Keine Geheimwahl gewünscht

Antretende Kandidaten:

  • Damian Jesionek: 18 dafür 0 dagegen 0 enthalten
  • Linus Dold: 18 dafür 0 dagegen 0 enthalten
  • Nikolai Müller 17 dafür 0 dagegen 1 enthalten
  • Moritz Klaiber 18 dafür 0 dagegen 0 enthalten


⇒ Kein weiterer Kandidat, keine Geheimwahl gewünscht
⇒ Der alte Vorstand wurde für 2 weitere Jahre gewählt

Beschluss folgender Satzungsänderungen durch Abstimmung der Mitgliederversammlung:

Dafür: 17
Dagegen: 0
Enthalten: 0

Neuer Paragraph: §5a "Strafgewalt des Vereins"

1. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes bei Verstoß gegen eine oder mehrere Mitgliedspflichten aus Satzung oder den Ordnungen bestraft werden. Das gilt auch für Verstöße nach §5 Satzung, wenn der Vorstand das Strafmaß eines Ausschlusses in Anbetracht der Situation nicht für angemessen hält. Der Vorstand muss dem Mitglied den Strafbeschluss in schriftlicher Form unter Angabe von Gründen mitteilen und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren.

2. Das Maß der Strafe wird vom Vorstand angemessen aus folgenden Strafen gewählt:

a) mündliche Ermahnung,

b) schriftliche Ermahnung,

c) Nutzungsverbot einzelner Werkzeuge oder Geräte,

d) zeitlich begrenzer Entzug der Zutrittsrechte zu den Vereinsräumen für den persönlichen Transponder,

e) Entzug aller persönlichen Schlüssel und/oder Transpoder zu den Vereinsräumen unter Einbehaltung der Kaution.

3. Gegen den Strafbeschluss des Vorstandes ist innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Zugang die Anrufung der Mitgliederversammlung zulässig. Bis zum Beschluss der Mitgliederversammlung kann der Strafbeschluss nicht vollstreckt werden. Die Mitgliederversammlung entscheidet endgültig über den Beschluss.

Neuer Absatz "3." in §4 "Rechte und Pflichten der Mitglieder"

Pflicht den Verein und seine Satzung, insbesondere in den Vereinsräumlichkeiten aber auch auf Veranstaltungen oder im Alltag in Verbindung mit dem Vereinsnamen, ordnungsgemäß zu repräsentieren.

Als Vorbildfunktion sollten alle Mitglieder dabei die in der Satzung festgelegten Zwecke anstreben und Regeln befolgen.

Neuer Absatz "4." in §4 "Rechte und Pflichten der Mitglieder"

Pflicht die Vereinsräumlichkeiten ordentlich und sauber zu halten. Genaueres wird durch eine jeweilige Haus- oder Raumordnung geregelt, die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird.

Neuer Paragraph: §14 Salvatorische Klausel

1. Sollte eine der Bestimmungen dieser Satzung ganz oder teilweise rechtswidrig oder unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. In einem solchen Fall ist die Satzung vielmehr ihrem Sinne gemäß zur Durchführung zu bringen. Beruht die Ungültigkeit auf einer Leistungs- oder Zeitbestimmung, so tritt an ihrer Stelle das gesetzlich zulässige Maß.

2.Die rechtswidrige oder unwirksame Bestimmung ist unverzüglich durch Beschluss der nächsten Mitgliederversammlung zu ersetzen.

Beschluss einer Raumordnung durch die Mitgliederversammlung:

Entwurf in Arbeit

Dafür: 18
Dagegen: 0
Enthalten: 0

⇒ Sebastian Knaup übernimmt die Position des Lagerbeauftragten

⇒ Gewählter Termin: 16.03.2024

⇒ Luise und Marcel wollen etwas Organisieren

KVP

Ich (Damian) schlage vor einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess (nach Vorbild von z. B. Produktionsunternehmen) einzuführen. Dabei ginge es um ein Formular, welches man mit einem Vorschlag einreichen kann und welches dann von einem Gremium verarbeitet wird. Es ginge darum, dass auf jeden Vorschlag direkt geantwortet wird um daraus ggf. Maßnahmen abzuleiten.

Kanban

Im Alltag können bei uns mindestens folgende zwei Problemsituationen auftreten:

  • Ich sitze im Space und vegetiere vor mich hin ohne etwas zu tun zu haben. Am liebsten würde ich gerne etwas für den Verein machen, weiß aber nicht was… :(
  • Ich habe eine super tolle Idee, kann diese aber nicht (alleine) umsetzen, hab jetzt aber nicht wirklich genug Anschluss oder Kontakt (potentiell als neues Mitglied) um zu wissen wen wo wie zu fragen…

Beide und viele mehr Themen wären mit einer Art gut sichtbaren „Kanban“-Board (oder vlt auch Quest-Wall) lösbar, auf dem bestimmte nötige Tätigkeiten/Projektideen/Hilfegesuche öffentlich präsentiert werden können (vlt sogar aus einem dann schon vorhandenen KVP bei dem konkrete Lösungen erarbeitet wurden?).

Wichtig wäre es, dass es für jeden sofort ersichtlich/sichtbar und einfach einsehbar und änderbar ist (evlt sogar analog?) damit es maximal einfach fällt sich kurzfristig etwas „zu tun“ schnappen zu können. Aber natürlich auch, dass sich jemand oder ein Gremium um die Ordnung rundherum dieser ganzen Sache kümmer(n) (also Board sauber halten, neue Themen aushängen etc.).

⇒ Arvid, Luise, Tim denken sich was aus und informiert uns

Ein Promo-Video für Social Media, die Webseite und Sponsorenanfragen wäre interessant. Erklärt sich jemand bereit dazu / hat Lust dieses Thema zu übernehmen?

⇒ Andi: Frägt Cutter kontakt an
Tim: Hilft mit Kameratechnik

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  • Zuletzt geändert: 2024/02/17 18:20
  • von stippi